Bremer Taxi IG | Tannenbergstraße 13 | 28211 Bremen | Tel.: 0421 377 07 800 | Fax: 0421 377 07 810 Impressum Datenschutzerklärung AGBs

Ihr Taxi zur Reha und Anschlußheilbehandlung (AHB)

Das Taxi in Bremen - Ihr Partner für die Reha und AHB

Rehabilitation / Anschlußheilbehandlung (AHB) Als Bremer Taxi mit langjähriger Erfahrung in Patientenfahrten zur Reha würden wir uns freuen, wenn wir auch Sie auf dem Weg zur Genesung begleiten dürfen. Sie erreichen uns unter: 0421 377 07 800 oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de. Fahrtkosten zur Reha (Nach Arbeits- oder Wegeunfall) Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen die Kosten für die Fahrt mit dem Taxi zur ambulanten Reha in der Regel unbürokratisch. Sprechen Sie die Beförderung mit dem Taxi einfach bei Ihrer Berufsgenossenschaft an. Benötigt wird lediglich eine ärztliche Verordnung für das Taxi von Ihrem Arzt oder der Unfallbehandlungsstelle. Bei Arbeits- und Wegeunfällen ist keine weitere Genehmigung erforderlich; ein Eigenanteil wird nicht erhoben. Rehabilitation / AHB (Nach Operationen, Krankenhausaufenthalten) Fahrten zu stationären Rehamaßnahmen, deren Kostenträger die gesetzliche Krankenversicherung ist, benötigen die vorherige schriftliche Genehmigung der Krankenkasse. Fahrten zu stationären Rehamaßnahmen deren Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung ist, werden in der Regel von uns direkt mit der behandelnden Rehabilitationsklinik oder der Deutschen Rentenversicherung abgerechnet, sofern Ihr Arzt eine Fahrt mit dem Taxi zu Ihrer Reha / AHB verordnet. Unser Tipp: Gönnen Sie dem Kostenträger das Wort und sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter über die anstehende Fahrt. Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da . Telefonisch unter: 0421 377 07 800 per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de

Reha & AHB

Anschlussheilbehandlung Direkt aus dem Krankenhaus oder nach einem kurzen Zwischenstopp zu Hause, für Fahrten zur AHB sind wir mit unseren hervorragend ausgebildeten Fahrern immer erste Wahl. AHB aus dem Krankenhaus Sollten Sie direkt aus dem Krankenhaus verlegt werden zur Anschlußheilbehandlung, handelt es sich um eine s. g. Verlegung, und es fällt für Sie kein zu zahlender Eigenanteil an. AHB von nzuhause aus Starten Sie Ihre AHB von zu hause aus, dürfen nicht mehr als 14 Tage nach der Operation vergangen sein, andernfalls handelt es sich nicht mehr um eine AHB. Leider müssen wir für diese Fahrten einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent des Fahrpreises kassieren, sofern der Kostenträger der Behandlung Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist. Diese Fahrten müssen im Voraus genehmigt werden. Bei Kostenträger deutsche Rentenversicherung entfällt der Eigenanteil. Auch besteht hier keine Pflicht zur vorherigen Genehmigung der Fahrt. Wir rechnen in allen Fällen direkt mit dem Kostenträger ab. Stationäre Rehabilitation Anders als bei Anschlussheilbehandlungen, gibt es bei der Rehabilitation kein Zeitfenster, in dem die Anreise durchgeführt sein muss. Leider müssen wir für diese Fahrten einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent des Fahrpreises kassieren, sofern der Kostenträger der Behandlung Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist. Diese Fahrten müssen im Voraus genehmigt werden. Bei Kostenträger deutsche Rentenversicherung entfällt der Eigenanteil. Auch besteht hier keine Pflicht zur vorherigen Genehmigung der Fahrt.
Bremer Taxi IG
Taxi zur Reha & AHB - Deutschlandweit
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Anschlußheilbehandlung (AHB)

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Rehabilitation / Anschlußheilbehandlung (AHB) Als Bremer Taxi mit langjähriger Erfahrung in Patientenfahrten zur Reha würden wir uns freuen, wenn wir auch Sie auf dem Weg zur Genesung begleiten dürfen. Sie erreichen uns unter: 0421 377 07 800 oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de. Fahrtkosten zur Reha (Nach Arbeits- oder Wegeunfall) Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen die Kosten für die Fahrt mit dem Taxi zur ambulanten Reha in der Regel unbürokratisch. Sprechen Sie die Beförderung mit dem Taxi einfach bei Ihrer Berufsgenossenschaft an. Benötigt wird lediglich eine ärztliche Verordnung für das Taxi von Ihrem Arzt oder der Unfallbehandlungsstelle. Bei Arbeits- und Wegeunfällen ist keine weitere Genehmigung erforderlich; ein Eigenanteil wird nicht erhoben. Rehabilitation / AHB (Nach Operationen, Krankenhausaufenthalten) Fahrten zu stationären Rehamaßnahmen, deren Kostenträger die gesetzliche Krankenversicherung ist, benötigen die vorherige schriftliche Genehmigung der Krankenkasse. Fahrten zu stationären Rehamaßnahmen deren Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung ist, werden in der Regel von uns direkt mit der behandelnden Rehabilitationsklinik oder der Deutschen Rentenversicherung abgerechnet, sofern Ihr Arzt eine Fahrt mit dem Taxi zu Ihrer Reha / AHB verordnet. Unser Tipp: Gönnen Sie dem Kostenträger das Wort und sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter über die anstehende Fahrt. Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da . Telefonisch unter: 0421 377 07 800 per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de
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Anschlussheilbehandlung Direkt aus dem Krankenhaus oder nach einem kurzen Zwischenstopp zu Hause, für Fahrten zur AHB sind wir mit unseren hervorragend ausgebildeten Fahrern immer erste Wahl. AHB aus dem Krankenhaus Sollten Sie direkt aus dem Krankenhaus verlegt werden zur Anschlußheilbehandlung, handelt es sich um eine s. g. Verlegung, und es fällt für Sie kein zu zahlender Eigenanteil an. AHB von nzuhause aus Starten Sie Ihre AHB von zu hause aus, dürfen nicht mehr als 14 Tage nach der Operation vergangen sein, andernfalls handelt es sich nicht mehr um eine AHB. Leider müssen wir für diese Fahrten einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent des Fahrpreises kassieren, sofern der Kostenträger der Behandlung Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist. Diese Fahrten müssen im Voraus genehmigt werden. Bei Kostenträger deutsche Rentenversicherung entfällt der Eigenanteil. Auch besteht hier keine Pflicht zur vorherigen Genehmigung der Fahrt. Wir rechnen in allen Fällen direkt mit dem Kostenträger ab. Stationäre Rehabilitation Anders als bei Anschlussheilbehandlungen, gibt es bei der Rehabilitation kein Zeitfenster, in dem die Anreise durchgeführt sein muss. Leider müssen wir für diese Fahrten einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent des Fahrpreises kassieren, sofern der Kostenträger der Behandlung Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist. Diese Fahrten müssen im Voraus genehmigt werden. Bei Kostenträger deutsche Rentenversicherung entfällt der Eigenanteil. Auch besteht hier keine Pflicht zur vorherigen Genehmigung der Fahrt.
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