Bremer Taxi IG | Tannenbergstraße 13 | 28211 Bremen | Tel.: 0421 377 07 800 | Fax: 0421 377 07 810 Impressum Datenschutzerklärung AGBs

Was Sie schon immer über Fahrten

zur Strahlentherapie wissen wollten.

Bremer-Taxi IG - Wir liefern die Antworten.

Häufige Fragen Strahlentherapie (F.A.Q.) Wird die Taxifahrt zur Strahlentherapie bezahlt? Ja. Fahrten zur ambulanten Strahlentherapie (sowie Chemotherapie und Dialyse) gelten als Serienbehandlungen und werden von den Krankenkassen übernommen, da sie als „zwingend medizinisch notwendig“ eingestuft werden. Ich wohne in Niedersachsen, holen Sie mich auch dort ab? Selbstverständlich sind wir nicht nur in Bremen für Sie da, viele unserer Kunden leben im schönen Niedersachsen und nutzen unseren Service. Wie lange muss ich nach der Chemo auf mein Taxi warten? In der Regel sind wir innerhalb von zehn Minuten vor Ort, um Sie wieder anzuholen. Oftmals warten unsere Fahrer:innen auch auf Sie, sodass keine Wartezeiten entstehen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Ärztliche Verordnung: Sie benötigen vor Fahrtantritt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (für Profis: Muster 4) von Ihrem behandelnden Arzt oder Krankenhaus. Nächstgelegene Einrichtung: Die Fahrt muss zur nächstgelegenen Behandlungsstätte führen, die in der Lage ist, diese Behandlung durchzuführen. Es werden auch Fahrten in andere Städte übernommen, wenn in Bremen eine entsprechende Behandlung nicht, oder nicht im benötigten Umfang erfolgen kann. Nicht selten fahren Kunden mit uns auch zu ihrer Strahlentherapie nach Hamburg zum Universitätsklinikum Eppendorf und anderen Behandlungsstellen, wie „Radiologische Allianz“ und weiteren. Bei längeren Strecken auf eigenen Wunsch müssen Mehrkosten in der Regel selbst getragen werden. Zwingende medizinische Notwendigkeit: Das Taxi ist nur dann erstattungsfähig, wenn öffentliche Verkehrsmittel oder der eigene PKW aus medizinischen Gründen nicht zumutbar sind (z.B. stark geschwächtes Immunsystem). Da dies bei einer Strahlentherapie, aber auch bei einer Chemotherapie, immer der Fall ist, haben wir in unserer über 30-jährigen Praxis noch keine Ablehnung der Kostenübernahme erhalten. Muss die Fahrt vorher genehmigt werden? Ja, Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen in der Regel vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Allerdings kann die Genehmigung ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, sodass sich der Beginn Ihrer Strahlentherapie mit dem Erhalt der Genehmigung überschneidet. In diesem Fall, sofern der Antrag bereits eingereicht wurde, können wir Sie trotzdem in den allermeisten Fällen auf Rechnung der Krankenkasse fahren, damit Sie finanziell nicht belastet werden. Sprechen Sie mit uns, gemeinsam finden wir eine Lösung. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Derzeit gibt es nur zwei Krankenkassen, die Fahrten zur ambulanten Strahlentherapie auch ohne Genehmigung übernehmen. Sprechen Sie uns an, wir nennen Ihnen gerne die aktuellen Bedingungen Ihrer Krankenkasse. Weitere Ausnahmefälle: Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) oder Pflegegrad 4 oder 5 benötigen keine vorherige Genehmigung. Auch für Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung bescheinigt ist, entfällt die Genehmigungspflicht. Beispielsweise Behindertenausweis mit Merkzeichen „G“. Wir empfehlen Ihnen trotzdem dringend, die Genehmigung zu beantragen, da es sich um eine Serienbehandlung handelt und Ihnen andernfalls Nachteile bei der Eigenanteilsregelung entstehen können. Wie beantrage ich die Genehmigung? Die Verordnung der Krankenbeförderung (Transportschein) wird bei der Krankenkasse eingereicht. Oftmals ist dies auch online oder per App möglich. Wichtig: Auf diesem Transportschein, der als Antrag zur Genehmigung von ambulanten Fahrten gilt, muss die voraussichtliche Behandlungsdauer und Behandlungsfrequenz vermerkt werden. Bspw.: bis 31.10.2026 / 5x pro Woche. Hier gilt die Devise „lieber zu viel als zu wenig“. Manche Krankenkassen richten sich bei der Ausstellung der Genehmigung strikt nach diesen Angaben. Sollte sich die Behandlung bspw. durch den Ausfall eines Gerätes oder Sie fühlen sich unwohl und lassen einen Termin ausfalle, wir dieser am Ende der Behandlung „angehängt“ und der genehmigte Zeitraum reicht manchmal nicht aus, und es muss eine Verlängerung beantragt werden. Wie hoch ist die Zuzahlung? Es gilt die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt zählen separat). Zuzahlung bei Serienbehandlung: Bei wiederholten Fahrten (wie der Strahlentherapie) fällt die Zuzahlung in der Regel für jede Fahrt einer Serie an. Von der früher verbreiteten Regelung, dass bei Serienfahrten lediglich für die erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie Eigenanteil zu leisten ist, haben mittlerweile fast alle Krankenkassen Abstand genommen. Zuzahlungsbefreiung: Wenn Sie die persönliche Belastungsgrenze (in der Regel 2 % des Bruttojahreseinkommens eines Haushalts, bei chronisch Kranken 1 %) erreicht haben, können Sie sich befreien lassen. Legen Sie unserem Fahrer einfach einmalig Ihren Befreiungsausweis vor, und auch im Taxi ist kein Eigenanteil mehr fällig. Direktabrechnung: Bei gesetzlich Versicherten Patienten rechnen wir die Fahrtkosten direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab. Sie leisten nur die Zuzahlung an den Fahrer. Bei privat Versicherten ist dies leider nicht möglich, sodass wir jede Fahrt einzeln abrechnen müssen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen jedoch die Möglichkeit, ein Rechnungskonto zu erstellen, und am Ende der Behandlung (bei längerer Behandlungsdauer monatlich) Ihre Fahrten zu bezahlen. Begleitperson, darf ich jemanden mitnehmen? Selbstverständlich können Sie sich von Ihren Angehörigen, Nachbarn oder Freunden begleiten lassen. Dies kostet Sie nichts extra und Sie können bis zu drei Personen mitnehmen. Kann ich ein Taxi auch rückwirkend beantragen? Üblicherweise nur in Ausnahmefällen (z.B. Notfall). Viele Krankenkassen sind aber kulant und genehmigen auch Rückwirkend Ihre Fahrten zur Strahlentherapie. Grundsätzlich muss die Verordnung jedoch vor der Fahrt ausgestellt und genehmigt werden. Darf ich nach der Bestrahlung selbst fahren? Es wird empfohlen, nicht selbst zu fahren, da Nebenwirkungen wie Müdigkeit oder Schwindel auftreten können. Nicht umsonst bezahlt Ihre Krankenkasse diese Fahrten.

Strahlentherapie

Klinikum Bremen Mitte Modernste Technik und sehr gute ärztliche Betreuung ist das Aushängeschild der Radioonkologie im Klinikum Bremen Mitte. Wir sind Ihr Partner für alle Fahrten zur Strahlentherapie. Fragen Sie am Empfang nach uns. Diako Auch wenn die von Dr. med. Carl betriebene Strahlenthe- rapie einen Fahrdienst für Patienten im Hause hat, sind Sie nicht gezwungen, diesen zu nutzen. Sie ersparen sich hierdurch ggf. Sammelfahrten mit anderen Patienten. Uniklinik Eppendorf Am Uniklinikum Eppendorf in der Martinistraße befindet sich eine der modernsten Abteilungen für Strahlenthera- pie deutschlands. Radiologische Allianz Die Radiologische Allianz in der Mörkenstraße im schönen Hamburger Stadtteil Altona ist die erste Wahl der Patienten, die in Bremen nicht bestrahlt werden können. Wir kennen diese Praxis dank vieler Fahrten wie unsere Westentasche.
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Häufig gestellte Fragen

Taxi zur Strahlentherapie

Bremer-Taxi IG - Wir liefern Antworten

Häufige Fragen Strahlentherapie (F.A.Q.) Wird die Taxifahrt zur Strahlentherapie bezahlt? Ja. Fahrten zur ambulanten Strahlentherapie (sowie Chemotherapie und Dialyse) gelten als Serienbehandlungen und werden von den Krankenkassen übernommen, da sie als „zwingend medizinisch notwendig“ eingestuft werden. Ich wohne in Niedersachsen, holen Sie mich auch dort ab? Selbstverständlich sind wir nicht nur in Bremen für Sie da, viele unserer Kunden leben im schönen Niedersachsen und nutzen unseren Service. Wie lange muss ich nach der Chemo auf mein Taxi warten? In der Regel sind wir innerhalb von zehn Minuten vor Ort, um Sie wieder anzuholen. Oftmals warten unsere Fahrer:innen auch auf Sie, sodass keine Wartezeiten entstehen. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Ärztliche Verordnung: Sie benötigen vor Fahrtantritt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (für Profis: Muster 4) von Ihrem behandelnden Arzt oder Krankenhaus. Nächstgelegene Einrichtung: Die Fahrt muss zur nächstgelegenen Behandlungsstätte führen, die in der Lage ist, diese Behandlung durchzuführen. Es werden auch Fahrten in andere Städte übernommen, wenn in Bremen eine entsprechende Behandlung nicht, oder nicht im benötigten Umfang erfolgen kann. Nicht selten fahren Kunden mit uns auch zu ihrer Strahlentherapie nach Hamburg zum Universitätsklinikum Eppendorf und anderen Behandlungsstellen, wie „Radiologische Allianz“ und weiteren. Bei längeren Strecken auf eigenen Wunsch müssen Mehrkosten in der Regel selbst getragen werden. Zwingende medizinische Notwendigkeit: Das Taxi ist nur dann erstattungsfähig, wenn öffentliche Verkehrsmittel oder der eigene PKW aus medizinischen Gründen nicht zumutbar sind (z.B. stark geschwächtes Immunsystem). Da dies bei einer Strahlentherapie, aber auch bei einer Chemotherapie, immer der Fall ist, haben wir in unserer über 30-jährigen Praxis noch keine Ablehnung der Kostenübernahme erhalten. Muss die Fahrt vorher genehmigt werden? Ja, Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen in der Regel vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Allerdings kann die Genehmigung ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, sodass sich der Beginn Ihrer Strahlentherapie mit dem Erhalt der Genehmigung überschneidet. In diesem Fall, sofern der Antrag bereits eingereicht wurde, können wir Sie trotzdem in den allermeisten Fällen auf Rechnung der Krankenkasse fahren, damit Sie finanziell nicht belastet werden. Sprechen Sie mit uns, gemeinsam finden wir eine Lösung. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Derzeit gibt es nur zwei Krankenkassen, die Fahrten zur ambulanten Strahlentherapie auch ohne Genehmigung übernehmen. Sprechen Sie uns an, wir nennen Ihnen gerne die aktuellen Bedingungen Ihrer Krankenkasse. Weitere Ausnahmefälle: Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) oder Pflegegrad 4 oder 5 benötigen keine vorherige Genehmigung. Auch für Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung bescheinigt ist, entfällt die Genehmigungspflicht. Beispielsweise Behindertenausweis mit Merkzeichen „G“. Wir empfehlen Ihnen trotzdem dringend, die Genehmigung zu beantragen, da es sich um eine Serienbehandlung handelt und Ihnen andernfalls Nachteile bei der Eigenanteilsregelung entstehen können. Wie beantrage ich die Genehmigung? Die Verordnung der Krankenbeförderung (Transportschein) wird bei der Krankenkasse eingereicht. Oftmals ist dies auch online oder per App möglich. Wichtig: Auf diesem Transportschein, der als Antrag zur Genehmigung von ambulanten Fahrten gilt, muss die voraussichtliche Behandlungsdauer und Behandlungsfrequenz vermerkt werden. Bspw.: bis 31.10.2026 / 5x pro Woche. Hier gilt die Devise „lieber zu viel als zu wenig“. Manche Krankenkassen richten sich bei der Ausstellung der Genehmigung strikt nach diesen Angaben. Sollte sich die Behandlung bspw. durch den Ausfall eines Gerätes oder Sie fühlen sich unwohl und lassen einen Termin ausfalle, wir dieser am Ende der Behandlung „angehängt“ und der genehmigte Zeitraum reicht manchmal nicht aus, und es muss eine Verlängerung beantragt werden. Wie hoch ist die Zuzahlung? Es gilt die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt zählen separat). Zuzahlung bei Serienbehandlung: Bei wiederholten Fahrten (wie der Strahlentherapie) fällt die Zuzahlung in der Regel für jede Fahrt einer Serie an. Von der früher verbreiteten Regelung, dass bei Serienfahrten lediglich für die erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie Eigenanteil zu leisten ist, haben mittlerweile fast alle Krankenkassen Abstand genommen. Zuzahlungsbefreiung: Wenn Sie die persönliche Belastungsgrenze (in der Regel 2 % des Bruttojahreseinkommens eines Haushalts, bei chronisch Kranken 1 %) erreicht haben, können Sie sich befreien lassen. Legen Sie unserem Fahrer einfach einmalig Ihren Befreiungsausweis vor, und auch im Taxi ist kein Eigenanteil mehr fällig. Direktabrechnung: Bei gesetzlich Versicherten Patienten rechnen wir die Fahrtkosten direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab. Sie leisten nur die Zuzahlung an den Fahrer. Bei privat Versicherten ist dies leider nicht möglich, sodass wir jede Fahrt einzeln abrechnen müssen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen jedoch die Möglichkeit, ein Rechnungskonto zu erstellen, und am Ende der Behandlung (bei längerer Behandlungsdauer monatlich) Ihre Fahrten zu bezahlen. Begleitperson, darf ich jemanden mitnehmen? Selbstverständlich können Sie sich von Ihren Angehörigen, Nachbarn oder Freunden begleiten lassen. Dies kostet Sie nichts extra und Sie können bis zu drei Personen mitnehmen. Kann ich ein Taxi auch rückwirkend beantragen? Üblicherweise nur in Ausnahmefällen (z.B. Notfall). Viele Krankenkassen sind aber kulant und genehmigen auch Rückwirkend Ihre Fahrten zur Strahlentherapie. Grundsätzlich muss die Verordnung jedoch vor der Fahrt ausgestellt und genehmigt werden. Darf ich nach der Bestrahlung selbst fahren? Es wird empfohlen, nicht selbst zu fahren, da Nebenwirkungen wie Müdigkeit oder Schwindel auftreten können. Nicht umsonst bezahlt Ihre Krankenkasse diese Fahrten.
Das Taxi zur Strahlentherapie Bremen
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Klinikum Bremen Mitte Modernste Technik und sehr gute ärztliche Betreuung ist das Aushängeschild der Radioonkologie im Klinikum Bremen Mitte. Wir sind Ihr Partner für alle Fahrten zur Strahlentherapie. Fragen Sie am Empfang nach uns. Diako Auch wenn die von Dr. med. Carl betriebene Strahlenthe- rapie einen Fahrdienst für Patienten im Hause hat, sind Sie nicht gezwungen, diesen zu nutzen. Sie ersparen sich hierdurch ggf. Sammelfahrten mit anderen Patienten. Uniklinik Eppendorf Am Uniklinikum Eppendorf in der Martinistraße befindet sich eine der modernsten Abteilungen für Strahlenthera- pie deutschlands. Radiologische Allianz Die Radiologische Allianz in der Mörkenstraße im schönen Hamburger Stadtteil Altona ist die erste Wahl der Patienten, die in Bremen nicht bestrahlt werden können. Wir kennen diese Praxis dank vieler Fahrten wie unsere Westentasche.
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