Was Sie schon immer über Fahrten
zur Strahlentherapie wissen wollten.
Bremer-Taxi IG - Wir liefern die Antworten.
Häufige Fragen Strahlentherapie (F.A.Q.)
Wird die Taxifahrt zur Strahlentherapie bezahlt?
Ja. Fahrten zur ambulanten Strahlentherapie (sowie Chemotherapie und
Dialyse) gelten als Serienbehandlungen und werden von den
Krankenkassen übernommen, da sie als „zwingend medizinisch notwendig“
eingestuft werden.
Ich wohne in Niedersachsen, holen Sie mich auch dort ab?
Selbstverständlich sind wir nicht nur in Bremen für Sie da, viele unserer
Kunden leben im schönen Niedersachsen und nutzen unseren Service.
Wie lange muss ich nach der Chemo auf mein Taxi warten?
In der Regel sind wir innerhalb von zehn Minuten vor Ort, um Sie wieder
anzuholen.
Oftmals warten unsere Fahrer:innen auch auf Sie, sodass keine Wartezeiten
entstehen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Ärztliche Verordnung:
Sie benötigen vor Fahrtantritt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“
(für Profis: Muster 4) von Ihrem behandelnden Arzt oder Krankenhaus.
Nächstgelegene Einrichtung:
Die Fahrt muss zur nächstgelegenen Behandlungsstätte führen, die in der
Lage ist, diese Behandlung durchzuführen.
Es werden auch Fahrten in andere Städte übernommen, wenn in Bremen
eine entsprechende Behandlung nicht, oder nicht im benötigten Umfang
erfolgen kann.
Nicht selten fahren Kunden mit uns auch zu ihrer Strahlentherapie nach
Hamburg zum Universitätsklinikum Eppendorf und anderen
Behandlungsstellen, wie „Radiologische Allianz“ und weiteren.
Bei längeren Strecken auf eigenen Wunsch müssen Mehrkosten in der Regel
selbst getragen werden.
Zwingende medizinische Notwendigkeit:
Das Taxi ist nur dann erstattungsfähig, wenn öffentliche Verkehrsmittel oder
der eigene PKW aus medizinischen Gründen nicht zumutbar sind (z.B. stark
geschwächtes Immunsystem).
Da dies bei einer Strahlentherapie, aber auch bei einer Chemotherapie,
immer der Fall ist, haben wir in unserer über 30-jährigen Praxis noch keine
Ablehnung der Kostenübernahme erhalten.
Muss die Fahrt vorher genehmigt werden?
Ja, Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen in der Regel vorab von der
Krankenkasse genehmigt werden.
Allerdings kann die Genehmigung ein wenig Zeit in Anspruch nehmen,
sodass sich der Beginn Ihrer Strahlentherapie mit dem Erhalt der
Genehmigung überschneidet.
In diesem Fall, sofern der Antrag bereits eingereicht wurde, können wir Sie
trotzdem in den allermeisten Fällen auf Rechnung der Krankenkasse fahren,
damit Sie finanziell nicht belastet werden.
Sprechen Sie mit uns, gemeinsam finden wir eine Lösung.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht:
Derzeit gibt es nur zwei Krankenkassen, die Fahrten zur ambulanten
Strahlentherapie auch ohne Genehmigung übernehmen.
Sprechen Sie uns an, wir nennen Ihnen gerne die aktuellen Bedingungen
Ihrer Krankenkasse.
Weitere Ausnahmefälle:
Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen „aG“, „Bl“
oder „H“) oder Pflegegrad 4 oder 5 benötigen keine vorherige
Genehmigung.
Auch für Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung
bescheinigt ist, entfällt die Genehmigungspflicht. Beispielsweise
Behindertenausweis mit Merkzeichen „G“.
Wir empfehlen Ihnen trotzdem dringend, die Genehmigung zu beantragen,
da es sich um eine Serienbehandlung handelt und Ihnen andernfalls
Nachteile bei der Eigenanteilsregelung entstehen können.
Wie beantrage ich die Genehmigung?
Die Verordnung der Krankenbeförderung (Transportschein) wird bei der
Krankenkasse eingereicht. Oftmals ist dies auch online oder per App
möglich.
Wichtig: Auf diesem Transportschein, der als Antrag zur Genehmigung von
ambulanten Fahrten gilt, muss die voraussichtliche Behandlungsdauer und
Behandlungsfrequenz vermerkt werden. Bspw.: bis 31.10.2026 / 5x pro
Woche.
Hier gilt die Devise „lieber zu viel als zu wenig“.
Manche Krankenkassen richten sich bei der Ausstellung der Genehmigung
strikt nach diesen Angaben.
Sollte sich die Behandlung bspw. durch den Ausfall eines Gerätes oder Sie
fühlen sich unwohl und lassen einen Termin ausfalle, wir dieser am Ende
der Behandlung „angehängt“ und der genehmigte Zeitraum reicht
manchmal nicht aus, und es muss eine Verlängerung beantragt werden.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Es gilt die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro,
höchstens 10 Euro pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt zählen separat).
Zuzahlung bei Serienbehandlung:
Bei wiederholten Fahrten (wie der Strahlentherapie) fällt die Zuzahlung in
der Regel für jede Fahrt einer Serie an.
Von der früher verbreiteten Regelung, dass bei Serienfahrten lediglich für
die erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie Eigenanteil zu leisten ist,
haben mittlerweile fast alle Krankenkassen Abstand genommen.
Zuzahlungsbefreiung:
Wenn Sie die persönliche Belastungsgrenze (in der Regel 2 % des
Bruttojahreseinkommens eines Haushalts, bei chronisch Kranken 1 %)
erreicht haben, können Sie sich befreien lassen.
Legen Sie unserem Fahrer einfach einmalig Ihren Befreiungsausweis vor,
und auch im Taxi ist kein Eigenanteil mehr fällig.
Direktabrechnung:
Bei gesetzlich Versicherten Patienten rechnen wir die Fahrtkosten direkt mit
Ihrer Krankenversicherung ab.
Sie leisten nur die Zuzahlung an den Fahrer.
Bei privat Versicherten ist dies leider nicht möglich, sodass wir jede Fahrt
einzeln abrechnen müssen.
Gegebenenfalls bieten wir Ihnen jedoch die Möglichkeit, ein
Rechnungskonto zu erstellen, und am Ende der Behandlung (bei längerer
Behandlungsdauer monatlich) Ihre Fahrten zu bezahlen.
Begleitperson, darf ich jemanden mitnehmen?
Selbstverständlich können Sie sich von Ihren Angehörigen, Nachbarn oder
Freunden begleiten lassen.
Dies kostet Sie nichts extra und Sie können bis zu drei Personen
mitnehmen.
Kann ich ein Taxi auch rückwirkend beantragen?
Üblicherweise nur in Ausnahmefällen (z.B. Notfall).
Viele Krankenkassen sind aber kulant und genehmigen auch Rückwirkend
Ihre Fahrten zur Strahlentherapie.
Grundsätzlich muss die Verordnung jedoch vor der Fahrt ausgestellt und
genehmigt werden.
Darf ich nach der Bestrahlung selbst fahren?
Es wird empfohlen, nicht selbst zu fahren, da Nebenwirkungen wie
Müdigkeit oder Schwindel auftreten können.
Nicht umsonst bezahlt Ihre Krankenkasse diese Fahrten.
Strahlentherapie
Klinikum Bremen Mitte
Modernste Technik und sehr
gute ärztliche Betreuung ist
das Aushängeschild der
Radioonkologie im Klinikum
Bremen Mitte.
Wir sind Ihr Partner für alle
Fahrten zur Strahlentherapie.
Fragen Sie am Empfang nach
uns.
Diako
Auch wenn die von Dr. med.
Carl betriebene Strahlenthe-
rapie einen Fahrdienst für
Patienten im Hause hat, sind
Sie nicht gezwungen, diesen
zu nutzen.
Sie ersparen sich hierdurch
ggf. Sammelfahrten mit
anderen Patienten.
Uniklinik Eppendorf
Am Uniklinikum Eppendorf in
der Martinistraße befindet
sich eine der modernsten
Abteilungen für Strahlenthera-
pie deutschlands.
Radiologische Allianz
Die Radiologische Allianz in
der Mörkenstraße im schönen
Hamburger Stadtteil Altona ist
die erste Wahl der Patienten,
die in Bremen nicht bestrahlt
werden können.
Wir kennen diese Praxis dank
vieler Fahrten wie unsere
Westentasche.
Das Taxi zur Strahlentherapie Bremen