Krankenfahrten mit dem Taxi
Durch die Novellierung der
Krankentransporte
haben wir uns auf die
Durchführung von
Krankenfahrten spezialisiert und stehen Ihnen bei
Fragen gerne zur Verfügung.
Für nähere Informationen klicken Sie auf den entsprechenden Reiter
oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Grundsätzliches
zu Krankenfahrten
Alle Fahrten müssen im Voraus
durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden.
(Dies ist i. d. R.
unbürokratisch möglich, bspw. bei Chemo- oder Strahlentherapie)
Ausnahmen:
-
Fahrten zu und von stationären Behandlungen.
-
Fahrten nach Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen.
-
Für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen aG,
H
oder Bl und
Personen mit
der Pflegestufe 2 oder 3.
Es genügt in diesen Fällen eine ärztliche Verordnung der
Personenbeförderung.
Sofern
Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, fällt der gesetzliche
Eigenanteil an.
Noch Fragen?
Wir sind gerne für Sie da.
Telefonisch unter: 0174 499 72 77
oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de