Gesetzlicher Eigenanteil bei Serienfahrten wie beispielsweise Fahrten
zur Strahlentherapie, Chemotherapie usw.
Der
gesetzliche Eigenanteil beträgt auch hier:
• 10% des Fahrpreises
•
mindestens jedoch 5 Euro
• höchstens 10 Euro
Je nach Krankenkasse gibt es jedoch gravierende Unterschiede darin,
wie oft dieser Eigenanteil fällig wird.
Einige Krankenkassen verlangen eine Zuzahlung bei jeder Fahrt, was in
den meisten Fällen bedeutet, dass Sie zehn Euro pro Tag zuzahlen, was
sich natürlich schnell zu einer beachtlichen Summe addiert.
Da Sie aber auch für Medikamente zuzahlen müssen und dieser Posten
bei der bevorstehenden Behandlung ein großer Posten ist, erreichen
Sie mit der Zuzahlung im Taxi Ihre persönliche Belastungsgrenze schneller
und sind von diesem Zeitpunkt an von jeglicher Zuzahlung befreit.
Sie sparen also kein Geld, wenn Sie mit dem eigenen Auto fahren, da
Sie in diesem Fall länger benötigen um Ihre persönliche Belastungsgrenze
zu erreichen, sie haben aber zusätzliche Ausgaben für Benzin, Parken usw.
Andere Krankenkassen verlangen eine Zuzahlung lediglich für die erste
und die letzte Fahrt einer Behandlungsserie, das heißt Sie zahlen also
beispielsweise für eine Strahlentherapie mit 35 Anwendungen lediglich
zehn Euro für alle Fahrten. Hier erübrigt sich jede weitere Berechnung.
Bei folgenden Krankenkassen zahlen Sie nur für die erste und letzte Fahrt
einer Behandlungsserie jeweils fünf Euro:
AOK Bremen, HKK, TKK, Barmer GEK, DAK, Daimler BKK, Atlas BKK Ahlmann,
BKK Firmus, Hamburg Münchener Ersatzkasse, PBK (A), KKH Allianz, Siemens
BKK, HEK, BKK Exclusiv, Pronova BKK, BKK vor Ort, IKK Gesund Plus
Bei folgenden Krankenkassen zahlen Sie für jede Fahrt fünf Euro Eigenanteil:
BKK Gesundheit, City BKK, Performa Nord, IKK Niedersachsen, BIG Gesundheit,
Knappschaft, BKK der Partner, LKK, BKK Essanelle, Bahn BKK, BKK Dr. Oetker,
Deutsche BKK, AOK Niedersachsen,
Privat Versicherte verauslagen die Fahrten in vollem Umfang und reichen diese
bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet die für
die Behandlung entstandenen Fahrtkosten unter Anrechnung des Eigenanteils.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung.
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