Fahrten zu ambulanten Behandlungen
(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlung im Krankenhaus)

Für Fahrten zu Arztbesuchen, Krankengymnastik usw. gelten folgende Voraussetzungen:

Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG,
H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3 ohne gesonderte
Genehmigung der Krankenkasse.

• Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten,
  sofern Sie keinen Schwerbehindertenausweis mit o. g. Merkzeichen besitzen.

• Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich

• Der gesetzliche Eigenanteil wird pro Fahrt im Taxi bezahlt.

• Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
  entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.


Sie erreichen uns unter: (0421) 38 70 94 54
oder mobil unter: 0174 499 72 77

oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de